21.06.2013 My favorite scar​| 05.07.2013 iron mask | 26.07.2013 Jack Fri­day | 17.08.2013 Metal Bar­beque | 14.09.2013 Old school met­alfest | 12.10.2013 The Big One Euro­pean Pink Floyd show | 20.10.2013 harem scarem | 25.10.2013 tygers of pan tang | 09.11.2013 purpen­dic­u­lar | 16.11.2013 Dan Baird |

CRE­ATIVE COM­MONS IST KEINE RECHT­SAN­WALT­SKAN­ZLEI UND LEIS­TET KEINE RECHTS­BER­ATUNG. DIE BERE­IT­STEL­LUNG DIESER LIZENZ FÜHRT ZU KEINEM MAN­DATSVER­HÄLT­NIS. CRE­ATIVE COM­MONS STELLT DIESE INFOR­MA­TIO­NEN OHNE GEWÄHR ZUR VER­FÜ­GUNG. CRE­ATIVE COM­MONS ÜBERN­IMMT KEINE GEWÄHRLEIS­TUNG FÜR DIE GELIEFER­TEN INFOR­MA­TIO­NEN UND SCHLIEßT DIE HAF­TUNG FÜR SCHÄ­DEN AUS, DIE SICH AUS DEREN GEBRAUCH ERGEBEN.

Lizenz

DER GEGEN­STAND DIESER LIZENZ (WIE UNTERSCHUTZGE­GEN­STANDDEFINIERT) WIRD UNTER DEN BEDIN­GUN­GEN DIESER CRE­ATIVE COM­MONS PUB­LIC LICENSE („CCPL”, „LIZENZODERLIZEN­ZVER­TRAG”) ZUR VER­FÜ­GUNG GESTELLT. DER SCHUTZGE­GEN­STAND IST DURCH DAS URHE­BER­RECHT UND/​ODER ANDERE GESETZE GESCHÜTZT. JEDE FORM DER NUTZUNG DES SCHUTZGE­GEN­STANDES, DIE NICHT AUF­GRUND DIESER LIZENZ ODER DURCH GESETZE GES­TAT­TET IST, IST UNZULÄSSIG.

DURCH DIE AUSÜBUNG EINES DURCH DIESE LIZENZ GEWÄHRTEN RECHTS AN DEM SCHUTZGE­GEN­STAND ERK­LÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBE­DIN­GUN­GEN RECHTSVERBINDLICH EIN­VER­STANDEN. SOWEIT DIESE LIZENZ ALS LIZEN­ZVER­TRAG ANZUSE­HEN IST, GEWÄHRT IHNEN DER LIZEN­ZGE­BER DIE IN DER LIZENZ GENAN­NTEN RECHTE UNENT­GELTLICH UND IM AUS­TAUSCH DAFÜR, DASS SIE DAS GEBUN­DEN­SEIN AN DIE LIZENZBE­DIN­GUN­GEN AKZEPTIEREN.

1. Def­i­n­i­tio­nen

Der Begriff „Abwand­lung” im Sinne dieser Lizenz beze­ich­net das Ergeb­nis jeglicher Art von Verän­derung des Schutzge­gen­standes, solange die eigen­per­sön­lichen Züge des Schutzge­gen­standes darin nicht verblassen und daran eigene Schutzrechte entste­hen. Das kann ins­beson­dere eine Bear­beitung, Umgestal­tung, Änderung, Anpas­sung, Über­set­zung oder Her­anziehung des Schutzge­gen­standes zur Ver­to­nung von Lauf­bildern sein. Nicht als Abwand­lung des Schutzge­gen­standes gel­ten seine Auf­nahme in eine Samm­lung oder ein Sam­mel­w­erk und die freie Benutzung des Schutzgegenstandes.Der Begriff „Sam­mel­w­erk” im Sinne dieser Lizenz meint eine Zusam­men­stel­lung von lit­er­arischen, kün­st­lerischen oder wis­senschaftlichen Inhal­ten, sofern diese Zusam­men­stel­lung auf­grund von Auswahl und Anord­nung der darin enthal­te­nen selb­ständi­gen Ele­mente eine geistige Schöp­fung darstellt, unab­hängig davon, ob die Ele­mente sys­tem­a­tisch oder method­isch angelegt und dadurch einzeln zugänglich sind oder nicht.„Verbreiten” im Sinne dieser Lizenz bedeutet, den Schutzge­gen­stand oder Abwand­lun­gen im Orig­i­nal oder in Form von Vervielfäl­ti­gungsstücken, mithin in kör­per­lich fix­ierter Form der Öffentlichkeit anzu­bi­eten oder in Verkehr zu bringen.Unter „Lizen­zele­menten” wer­den im Sinne dieser Lizenz die fol­gen­den über­ge­ord­neten Lizen­zcharak­ter­is­tika ver­standen, die vom Lizen­zge­ber aus­gewählt wur­den und in der Beze­ich­nung der Lizenz zum Aus­druck kom­men: „Namen­snen­nung”, „Weit­er­gabe unter gle­ichen Bedingungen”.Der „Lizen­zge­ber” im Sinne dieser Lizenz ist diejenige natür­liche oder juris­tis­che Per­son oder Gruppe, die den Schutzge­gen­stand unter den Bedin­gun­gen dieser Lizenz anbi­etet und insoweit als Rechtein­hab­erin auftritt.„Rechteinhaber” im Sinne dieser Lizenz ist der Urhe­ber des Schutzge­gen­standes oder jede andere natür­liche oder juris­tis­che Per­son oder Gruppe von Per­so­nen, die am Schutzge­gen­stand ein Imma­te­ri­al­güter­recht erlangt hat, welches die in Abschnitt 3 genan­nten Hand­lun­gen erfasst und bei dem eine Ein­räu­mung von Nutzungsrechten oder eine Weit­erüber­tra­gung an Dritte möglich ist.Der Begriff „Schutzge­gen­stand” beze­ich­net in dieser Lizenz den lit­er­arischen, kün­st­lerischen oder wis­senschaftlichen Inhalt, der unter den Bedin­gun­gen dieser Lizenz ange­boten wird. Das kann ins­beson­dere eine per­sön­liche geistige Schöp­fung jeglicher Art, ein Werk der kleinen Münze, ein nachge­lassenes Werk oder auch ein Licht­bild oder anderes Objekt eines ver­wandten Schutzrechts sein, unab­hängig von der Art seiner Fix­ierung und unab­hängig davon, auf welche Weise jew­eils eine Wahrnehmung erfol­gen kann, gle­ichviel ob in analoger oder dig­i­taler Form. Soweit Daten­banken oder Zusam­men­stel­lun­gen von Daten einen imma­te­ri­al­güter­rechtlichen Schutz eigener Art genießen, unter­fallen auch sie dem Begriff „Schutzge­gen­stand” im Sinne dieser Lizenz.Mit „Sie” bzw. „Ihnen” ist die natür­liche oder juris­tis­che Per­son gemeint, die in dieser Lizenz im Abschnitt 3 genan­nte Nutzun­gen des Schutzge­gen­standes vorn­immt und zuvor in Hin­blick auf den Schutzge­gen­stand nicht gegen Bedin­gun­gen dieser Lizenz ver­stoßen oder aber die aus­drück­liche Erlaub­nis des Lizen­zge­bers erhal­ten hat, die durch diese Lizenz gewährten Nutzungsrechte trotz eines vorheri­gen Ver­stoßes auszuüben.Unter „Öffentlich Zeigen” im Sinne dieser Lizenz sind Veröf­fentlichun­gen und Präsen­ta­tio­nen des Schutzge­gen­standes zu ver­ste­hen, die für eine Mehrzahl von Mit­gliedern der Öffentlichkeit bes­timmt sind und in unkör­per­licher Form mit­tels öffentlicher Wieder­gabe in Form von Vor­trag, Auf­führung, Vor­führung, Dar­bi­etung, Sendung, Weit­ersendung, zeit– und ort­sun­ab­hängiger Zugänglich­machung oder in kör­per­licher Form mit­tels Ausstel­lung erfol­gen, unab­hängig von bes­timmten Ver­anstal­tun­gen und unab­hängig von den zum Ein­satz kom­menden Tech­niken und Ver­fahren, ein­schließlich draht­ge­bun­dener oder draht­loser Mit­tel und Ein­stellen in das Internet.„Vervielfältigen” im Sinne dieser Lizenz bedeutet, mit­tels beliebiger Ver­fahren Vervielfäl­ti­gungsstücke des Schutzge­gen­standes herzustellen, ins­beson­dere durch Ton– oder Bil­daufze­ich­nun­gen, und umfasst auch den Vor­gang, erst­mals kör­per­liche Fix­ierun­gen des Schutzge­gen­standes sowie Vervielfäl­ti­gungsstücke dieser Fix­ierun­gen anzufer­ti­gen, sowie die Über­tra­gung des Schutzge­gen­standes auf einen Bild– oder Ton­träger oder auf ein anderes elek­tro­n­is­ches Medium, gle­ichviel ob in dig­i­taler oder analoger Form.„Mit Cre­ative Com­mons kom­pat­i­ble Lizenz” beze­ich­net eine Lizenz, die unter http://​cre​ativecom​mons​.org/​c​o​m​p​a​t​i​b​l​e​l​i​c​e​n​s​e​s aufge­lis­tet ist und die durch Cre­ative Com­mons als grund­sät­zlich zur vor­liegen­den Lizenz äquiv­a­lent akzep­tiert wurde, da zumin­d­est fol­gende Voraus­set­zun­gen erfüllt sind:

Diese mit Cre­ative Com­mons kom­pat­i­ble Lizenz

enthält Bes­tim­mungen, welche die gle­ichen Ziele ver­fol­gen, die gle­iche Bedeu­tung haben und die gle­ichen Wirkun­gen erzeu­gen wie die Lizen­zele­mente der vor­liegen­den Lizenz; under­laubt aus­drück­lich das Lizen­zieren von ihr unter­stell­ten Abwand­lun­gen unter vor­liegen­der Lizenz, unter einer anderen recht­sor­d­nungsspez­i­fisch angepassten Creative-​Commons-​Lizenz mit densel­ben Lizen­zele­menten, wie sie die vor­liegende Lizenz aufweist, oder unter der entsprechen­den Creative-​Commons-​Unported-​Lizenz.

2. Schranken des Immaterialgüterrechts

Diese Lizenz ist in keiner Weise darauf gerichtet, Befug­nisse zur Nutzung des Schutzge­gen­standes zu ver­min­dern, zu beschränken oder zu vere­it­eln, die Ihnen auf­grund der Schranken des Urhe­ber­rechts oder anderer Recht­snor­men bere­its ohne Weit­eres zuste­hen oder sich aus dem Fehlen eines imma­te­ri­al­güter­rechtlichen Schutzes ergeben.

3. Ein­räu­mung von Nutzungsrechten

Unter den Bedin­gun­gen dieser Lizenz räumt Ihnen der Lizen­zge­ber — unbeschadet unverzicht­barer Rechte und vor­be­haltlich des Abschnitts 3.e) — das vergü­tungs­freie, räum­lich und zeitlich (für die Dauer des Schutzrechts am Schutzge­gen­stand) unbeschränkte ein­fache Recht ein, den Schutzge­gen­stand auf die fol­gen­den Arten und Weisen zu nutzen („unent­geltlich eingeräumtes ein­faches Nutzungsrecht für jedermann”):

Den Schutzge­gen­stand in beliebiger Form und Menge zu vervielfälti­gen, ihn in Sam­mel­w­erke zu inte­gri­eren und ihn als Teil solcher Sam­mel­w­erke zu vervielfältigen;Abwandlungen des Schutzge­gen­standes anzufer­ti­gen, ein­schließlich Über­set­zun­gen unter Nutzung jed­weder Medien, sofern deut­lich erkennbar gemacht wird, dass es sich um Abwand­lun­gen handelt;den Schutzge­gen­stand, allein oder in Sam­mel­w­erke aufgenom­men, öffentlich zu zeigen und zu verbreiten;Abwandlungen des Schutzge­gen­standes zu veröf­fentlichen, öffentlich zu zeigen und zu verbreiten.Bezüglich Vergü­tung für die Nutzung des Schutzge­gen­standes gilt Folgendes:

Unverzicht­bare geset­zliche Vergü­tungsansprüche: Soweit unverzicht­bare Vergü­tungsansprüche im Gegen­zug für geset­zliche Lizen­zen vorge­se­hen oder Pauscha­l­ab­gaben­sys­teme (zum Beispiel für Leer­me­dien) vorhan­den sind, behält sich der Lizen­zge­ber das auss­chließliche Recht vor, die entsprechende Vergü­tung einzuziehen für jede Ausübung eines Rechts aus dieser Lizenz durch Sie.Vergütung bei Zwangslizen­zen: Sofern Zwangslizen­zen außer­halb dieser Lizenz vorge­se­hen sind und zus­tande kom­men, verzichtet der Lizen­zge­ber für alle Fälle einer lizen­zgerechten Nutzung des Schutzge­gen­standes durch Sie auf jegliche Vergütung.Vergütung in son­sti­gen Fällen: Bezüglich lizen­zgerechter Nutzung des Schutzge­gen­standes durch Sie, die nicht unter die bei­den vorheri­gen Abschnitte (i) und (ii) fällt, verzichtet der Lizen­zge­ber auf jegliche Vergü­tung, unab­hängig davon, ob eine Einziehung der Vergü­tung durch ihn selbst oder nur durch eine Ver­w­er­tungs­ge­sellschaft möglich wäre.

Das vor­ge­nan­nte Nutzungsrecht wird für alle bekan­nten sowie für alle noch nicht bekan­nten Nutzungsarten eingeräumt. Es bein­hal­tet auch das Recht, solche Änderun­gen am Schutzge­gen­stand vorzunehmen, die für bes­timmte nach dieser Lizenz zuläs­sige Nutzun­gen tech­nisch erforder­lich sind. Alle son­sti­gen Rechte, die über diesen Abschnitt hin­aus nicht aus­drück­lich durch den Lizen­zge­ber eingeräumt wer­den, bleiben diesem allein vor­be­hal­ten. Soweit Daten­banken oder Zusam­men­stel­lun­gen von Daten Schutzge­gen­stand dieser Lizenz oder Teil dessen sind und einen imma­te­ri­al­güter­rechtlichen Schutz eigener Art genießen, verzichtet der Lizen­zge­ber auf sämtliche aus diesem Schutz resul­tieren­den Rechte.

4. Bedin­gun­gen

Die Ein­räu­mung des Nutzungsrechts gemäß Abschnitt 3 dieser Lizenz erfolgt aus­drück­lich nur unter den fol­gen­den Bedingungen:

Sie dür­fen den Schutzge­gen­stand auss­chließlich unter den Bedin­gun­gen dieser Lizenz ver­bre­iten oder öffentlich zeigen. Sie müssen dabei stets eine Kopie dieser Lizenz oder deren voll­ständige Inter­ne­tadresse in Form des Uniform-​Resource-​Identifier (URI) beifü­gen. Sie dür­fen keine Ver­trags– oder Nutzungs­be­din­gun­gen anbi­eten oder fordern, die die Bedin­gun­gen dieser Lizenz oder die durch diese Lizenz gewährten Rechte beschränken. Sie dür­fen den Schutzge­gen­stand nicht unter­l­izen­zieren. Bei jeder Kopie des Schutzge­gen­standes, die Sie ver­bre­iten oder öffentlich zeigen, müssen Sie alle Hin­weise unverän­dert lassen, die auf diese Lizenz und den Haf­tungsauss­chluss hin­weisen. Wenn Sie den Schutzge­gen­stand ver­bre­iten oder öffentlich zeigen, dür­fen Sie (in Bezug auf den Schutzge­gen­stand) keine tech­nis­chen Maß­nah­men ergreifen, die den Nutzer des Schutzge­gen­standes in der Ausübung der ihm durch diese Lizenz gewährten Rechte behin­dern kön­nen. Dieser Abschnitt 4.a) gilt auch für den Fall, dass der Schutzge­gen­stand einen Bestandteil eines Sam­mel­w­erkes bildet, was jedoch nicht bedeutet, dass das Sam­mel­w­erk ins­ge­samt dieser Lizenz unter­stellt wer­den muss. Sofern Sie ein Sam­mel­w­erk erstellen, müssen Sie auf die Mit­teilung eines Lizen­zge­bers hin aus dem Sam­mel­w­erk die in Abschnitt 4.c) aufgezählten Hin­weise ent­fer­nen. Wenn Sie eine Abwand­lung vornehmen, müssen Sie auf die Mit­teilung eines Lizen­zge­bers hin von der Abwand­lung die in Abschnitt 4.c) aufgezählten Hin­weise entfernen.Sie dür­fen eine Abwand­lung auss­chließlich unter den Bedingungen

dieser Lizenz,einer späteren Ver­sion dieser Lizenz mit densel­ben Lizenzelementen,einer recht­sor­d­nungsspez­i­fis­chen Creative-​Commons-​Lizenz mit densel­ben Lizen­zele­menten ab Ver­sion 3.0 aufwärts (z.B. Namen­snen­nung — Weit­er­gabe unter gle­ichen Bedin­gun­gen 3.0 US),der Creative-​Commons-​Unported-​Lizenz mit densel­ben Lizen­zele­menten ab Ver­sion 3.0 aufwärts, odere­iner mit Cre­ative Com­mons kom­pat­i­blen Lizenz

ver­bre­iten oder öffentlich zeigen.

Falls Sie die Abwand­lung gemäß Abschnitt (v) unter einer mit Cre­ative Com­mons kom­pat­i­blen Lizenz lizen­zieren, müssen Sie deren Lizenzbes­tim­mungen Folge leisten.

Falls Sie die Abwand­lun­gen unter einer der unter (i)-(iv) genan­nten Lizen­zen („Ver­wend­bare Lizen­zen”) lizen­zieren, müssen Sie deren Lizenzbes­tim­mungen sowie fol­gen­den Bes­tim­mungen Folge leis­ten: Sie müssen stets eine Kopie der ver­wend­baren Lizenz oder deren voll­ständige Inter­ne­tadresse in Form des Uniform-​Resource-​Identifier (URI) beifü­gen, wenn Sie die Abwand­lung ver­bre­iten oder öffentlich zeigen. Sie dür­fen keine Ver­trags– oder Nutzungs­be­din­gun­gen anbi­eten oder fordern, die die Bedin­gun­gen der ver­wend­baren Lizenz oder die durch sie gewährten Rechte beschränken. Bei jeder Abwand­lung, die Sie ver­bre­iten oder öffentlich zeigen, müssen Sie alle Hin­weise auf die ver­wend­bare Lizenz und den Haf­tungsauss­chluss unverän­dert lassen. Wenn Sie die Abwand­lung ver­bre­iten oder öffentlich zeigen, dür­fen Sie (in Bezug auf die Abwand­lung) keine tech­nis­chen Maß­nah­men ergreifen, die den Nutzer der Abwand­lung in der Ausübung der ihm durch die ver­wend­bare Lizenz gewährten Rechte behin­dern kön­nen. Dieser Abschnitt 4.b) gilt auch für den Fall, dass die Abwand­lung einen Bestandteil eines Sam­mel­w­erkes bildet, was jedoch nicht bedeutet, dass das Sam­mel­w­erk ins­ge­samt der ver­wend­baren Lizenz unter­stellt wer­den muss.

Die Ver­bre­itung und das öffentliche Zeigen des Schutzge­gen­standes oder auf ihm auf­bauen­der Abwand­lun­gen oder ihn enthal­tender Sam­mel­w­erke ist Ihnen nur unter der Bedin­gung ges­tat­tet, dass Sie, vor­be­haltlich etwaiger Mit­teilun­gen im Sinne von Abschnitt 4.a), alle dazu gehören­den Rechtev­er­merke unberührt lassen. Sie sind verpflichtet, die Rechtein­hab­er­schaft in einer der Nutzung entsprechen­den, angemesse­nen Form anzuerken­nen, indem Sie — soweit bekannt — Fol­gen­des angeben:

Den Namen (oder das Pseu­do­nym, falls ein solches ver­wen­det wird) des Rechtein­hab­ers und /​oder, falls der Lizen­zge­ber im Rechtev­er­merk, in den Nutzungs­be­din­gun­gen oder auf andere angemessene Weise eine Zuschrei­bung an Dritte vorgenom­men hat (z.B. an eine Stiftung, ein Ver­lagshaus oder eine Zeitung) („Zuschrei­bungsempfänger”), Namen bzw. Beze­ich­nung dieses oder dieser Dritten;den Titel des Inhaltes;in einer prak­tik­ablen Form den Uniform-​Resource-​Identifier (URI, z.B. Inter­ne­tadresse), den der Lizen­zge­ber zum Schutzge­gen­stand angegeben hat, es sei denn, dieser URI ver­weist nicht auf den Rechtev­er­merk oder die Lizen­z­in­for­ma­tio­nen zum Schutzgegenstand;und im Falle einer Abwand­lung des Schutzge­gen­standes in Übere­in­stim­mung mit Abschnitt 3.b) einen Hin­weis darauf, dass es sich um eine Abwand­lung handelt.

Die nach diesem Abschnitt 4.c) erforder­lichen Angaben kön­nen in jeder angemesse­nen Form gemacht wer­den; im Falle einer Abwand­lung des Schutzge­gen­standes oder eines Sam­mel­w­erkes müssen diese Angaben das Min­i­mum darstellen und bei gemein­samer Nen­nung mehrerer Rechtein­haber dergestalt erfol­gen, dass sie zumin­d­est ebenso her­vorge­hoben sind wie die Hin­weise auf die übri­gen Rechtein­haber. Die Angaben nach diesem Abschnitt dür­fen Sie auss­chließlich zur Angabe der Rechtein­hab­er­schaft in der oben beze­ich­neten Weise ver­wen­den. Durch die Ausübung Ihrer Rechte aus dieser Lizenz dür­fen Sie ohne eine vorherige, sep­a­rat und schriftlich vor­liegende Zus­tim­mung des Lizen­zge­bers und /​oder des Zuschrei­bungsempfängers weder explizit noch implizit irgen­deine Verbindung zum Lizen­zge­ber oder Zuschrei­bungsempfänger und ebenso wenig eine Unter­stützung oder Bil­li­gung durch ihn andeuten.

Die oben unter 4.a) bis c) genan­nten Ein­schränkun­gen gel­ten nicht für solche Teile des Schutzge­gen­standes, die allein deshalb unter den Schutzge­gen­stands­be­griff fallen, weil sie als Daten­banken oder Zusam­men­stel­lun­gen von Daten einen imma­te­ri­al­güter­rechtlichen Schutz eigener Art genießen.Persönlichkeitsrechte bleiben — soweit sie beste­hen — von dieser Lizenz unberührt.

5. Gewährleis­tung

SOFERN KEINE ANDERS LAU­T­ENDE, SCHRIFTLICHE VERE­IN­BARUNG ZWIS­CHEN DEM LIZEN­ZGE­BER UND IHNEN GESCHLOSSEN WURDE UND SOWEIT MÄN­GEL NICHT ARGLISTIG VER­SCHWIEGEN WUR­DEN, BIETET DER LIZEN­ZGE­BER DEN SCHUTZGE­GEN­STAND UND DIE EIN­RÄU­MUNG VON RECHTEN UNTER AUSS­CHLUSS JEGLICHER GEWÄHRLEIS­TUNG AN UND ÜBERN­IMMT WEDER AUS­DRÜCK­LICH NOCH KON­KLU­DENT GARANTIEN IRGEN­DEINER ART. DIES UMFASST INS­BESON­DERE DAS FREI­SEIN VON SACHUND RECHTSMÄN­GELN, UNAB­HÄNGIG VON DEREN ERKENNBARKEIT FÜR DEN LIZEN­ZGE­BER, DIE VERKEHRS­FÄHIGKEIT DES SCHUTZGE­GEN­STANDES, SEINE VER­WEND­BARKEIT FÜR EINEN BES­TIMMTEN ZWECK SOWIE DIE KOR­REK­THEIT VON BESCHREI­BUN­GEN. DIESE GEWÄHRLEIS­TUNGS­BESCHRÄNKUNG GILT NICHT, SOWEIT MÄN­GEL ZU SCHÄ­DEN DER IN ABSCHNITT 6 BEZE­ICH­NETEN ART FÜHREN UND AUF SEITEN DES LIZEN­ZGE­BERS DAS JEW­EILS GENAN­NTE VER­SCHULDEN BZW. VERTRETEN­MÜSSEN EBEN­FALLS VORLIEGT.

6. Haf­tungs­beschränkung

DER LIZEN­ZGE­BER HAFTET IHNEN GEGENÜBER IN BEZUG AUF SCHÄ­DEN AUS DER VER­LET­ZUNG DES LEBENS, DES KÖR­PERS ODER DER GESUND­HEIT NUR, SOFERN IHM WENIG­STENS FAHRLÄS­SIGKEIT VORZUW­ER­FEN IST, FÜR SON­STIGE SCHÄ­DEN NUR BEI GROBER FAHRLÄS­SIGKEIT ODER VOR­SATZ, UND ÜBERN­IMMT DARÜBER HIN­AUS KEIN­ER­LEI FREI­WILLIGE HAFTUNG.

7. Erlöschen

Diese Lizenz und die durch sie eingeräumten Nutzungsrechte erlöschen mit Wirkung für die Zukunft im Falle eines Ver­stoßes gegen die Lizenzbe­din­gun­gen durch Sie, ohne dass es dazu der Ken­nt­nis des Lizen­zge­bers vom Ver­stoß oder einer weit­eren Hand­lung einer der Ver­tragsparteien bedarf. Mit natür­lichen oder juris­tis­chen Per­so­nen, die Abwand­lun­gen des Schutzge­gen­standes oder diesen enthal­tende Sam­mel­w­erke unter den Bedin­gun­gen dieser Lizenz von Ihnen erhal­ten haben, beste­hen nachträglich ent­standene Lizenzbeziehun­gen jedoch solange weiter, wie die genan­nten Per­so­nen sich ihrer­seits an sämtliche Lizenzbe­din­gun­gen hal­ten. Darüber hin­aus gel­ten die Zif­fern 1, 2, 5, 6, 7, und 8 auch nach einem Erlöschen dieser Lizenz fort.Vorbehaltlich der oben genan­nten Bedin­gun­gen gilt diese Lizenz unbe­fris­tet bis der rechtliche Schutz für den Schutzge­gen­stand aus­läuft. Davon abge­se­hen behält der Lizen­zge­ber das Recht, den Schutzge­gen­stand unter anderen Lizenzbe­din­gun­gen anzu­bi­eten oder die eigene Weit­er­gabe des Schutzge­gen­standes jed­erzeit einzustellen, solange die Ausübung dieses Rechts nicht einer Kündi­gung oder einem Wider­ruf dieser Lizenz (oder irgen­deiner Weit­er­l­izen­zierung, die auf Grund­lage dieser Lizenz bere­its erfolgt ist bzw. zukün­ftig noch erfol­gen muss) dient und diese Lizenz unter Berück­sich­ti­gung der oben zum Erlöschen genan­nten Bedin­gun­gen vol­lum­fänglich wirk­sam bleibt.

8. Son­stige Bestimmungen

Jedes Mal wenn Sie den Schutzge­gen­stand für sich genom­men oder als Teil eines Sam­mel­w­erkes ver­bre­iten oder öffentlich zeigen, bietet der Lizen­zge­ber dem Empfänger eine Lizenz zu den gle­ichen Bedin­gun­gen und im gle­ichen Umfang an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz.Jedes Mal wenn Sie eine Abwand­lung des Schutzge­gen­standes ver­bre­iten oder öffentlich zeigen, bietet der Lizen­zge­ber dem Empfänger eine Lizenz am ursprünglichen Schutzge­gen­stand zu den gle­ichen Bedin­gun­gen und im gle­ichen Umfang an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz.Sollte eine Bes­tim­mung dieser Lizenz unwirk­sam sein, so bleibt davon die Wirk­samkeit der Lizenz im Übri­gen unberührt.Keine Bes­tim­mung dieser Lizenz soll als abbedun­gen und kein Ver­stoß gegen sie als zuläs­sig gel­ten, solange die von dem Verzicht oder von dem Ver­stoß betrof­fene Seite nicht schriftlich zuges­timmt hat.Diese Lizenz (zusam­men mit in ihr aus­drück­lich vorge­se­henen Erlaub­nis­sen, Mit­teilun­gen und Zus­tim­mungen, soweit diese tat­säch­lich vor­liegen) stellt die voll­ständige Vere­in­barung zwis­chen dem Lizen­zge­ber und Ihnen in Bezug auf den Schutzge­gen­stand dar. Es beste­hen keine Abre­den, Vere­in­barun­gen oder Erk­lärun­gen in Bezug auf den Schutzge­gen­stand, die in dieser Lizenz nicht genannt sind. Rechts­geschäftliche Änderun­gen des Ver­hält­nisses zwis­chen dem Lizen­zge­ber und Ihnen sind nur über Mod­i­fika­tio­nen dieser Lizenz möglich. Der Lizen­zge­ber ist an etwaige zusät­zliche, ein­seitig durch Sie über­mit­telte Bes­tim­mungen nicht gebun­den. Diese Lizenz kann nur durch schriftliche Vere­in­barung zwis­chen Ihnen und dem Lizen­zge­ber mod­i­fiziert wer­den. Der­lei Mod­i­fika­tio­nen wirken auss­chließlich zwis­chen dem Lizen­zge­ber und Ihnen und wirken sich nicht auf die Drit­ten gemäß Zif­fern 8.a) und b) ange­boteten Lizen­zen aus.Sofern zwis­chen Ihnen und dem Lizen­zge­ber keine ander­weit­ige Vere­in­barung getrof­fen wurde und soweit Wahl­frei­heit besteht, findet auf diesen Lizen­zver­trag das Recht der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land Anwendung.

Cre­ative Com­mons Notice

Cre­ative Com­mons ist nicht Partei dieser Lizenz und übern­immt kein­er­lei Gewähr oder der­gle­ichen in Bezug auf den Schutzge­gen­stand. Cre­ative Com­mons haftet Ihnen oder einer anderen Partei unter keinem rechtlichen Gesicht­spunkt für irgendwelche Schä­den, die — abstrakt oder konkret, zufäl­lig oder vorherse­hbar — im Zusam­men­hang mit dieser Lizenz entste­hen. Unbeschadet der vor­ange­gan­gen bei­den Sätze, hat Cre­ative Com­mons alle Rechte und Pflichten eines Lizen­zge­bers, wenn es sich aus­drück­lich als Lizen­zge­ber im Sinne dieser Lizenz bezeichnet.

Cre­ative Com­mons gewährt den Parteien nur insoweit das Recht, das Logo und die Marke „Cre­ative Com­mons” zu nutzen, als dies notwendig ist, um der Öffentlichkeit gegenüber ken­ntlich zu machen, dass der Schutzge­gen­stand unter einer CCPL steht. Ein darüber hin­aus gehen­der Gebrauch der Marke „Cre­ative Com­mons” oder einer ver­wandten Marke oder eines ver­wandten Logos bedarf der vorheri­gen schriftlichen Zus­tim­mung von Cre­ative Com­mons. Jeder erlaubte Gebrauch richtet sich nach der Cre­ative Com­mons Marken-​Nutzungs-​Richtlinie in der jew­eils aktuellen Fas­sung, die von Zeit zu Zeit auf der Web­site veröf­fentlicht oder auf andere Weise auf Anfrage zugänglich gemacht wird. Zur Klarstel­lung: Die genan­nten Ein­schränkun­gen der Marken­nutzung sind nicht Bestandteil dieser Lizenz.

Cre­ative Com­mons kann kon­tak­tiert wer­den über Cre­ativeCom­mons